Zitat:
Zitat von el greco
An Betankungsanlagen dürfen Kraftstoffe außer in fest mit dem Fahrzeug verbundene Kraftstoffbehälter nur in geeignete Gefäße wie Reservekraftstoffkanister abgegeben werden. Bei der Betankung von Fahrzeugen o.µÄ. auf Anhängern (z.µB. Boote, Motorräder, Baumaschinen) mit Kraftstoffen ist auf eine ausreichende elektrostatisch leitfähige Verbindung der Kraftstoffbehälter zum Boden zu achten. Reservekraftstoffkanister für flüssige Kraftstoffe dürfen nur auf der Abdichtfläche gemäß Nummer 4.2.1.1 stehend betankt werden.
BfT und Jet sagen:
Boote mit fest eingebauten Tanks dürfen an der Tankstelle nicht betankt werden, wenn sie über keine zugelassene Erdungsvorrichtung verfügen!
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Ja genau, deshalb oben genannte Fragen.