Da gibt es nur eins, die AGB s der Versicherung durchforsten, alles andere ist Spekulation.
Ich könnte mir vorstellen, in der o.g.Situation wird die Haftpflicht trotzdem herhalten müssen bei einem Schaden an Dritten, und die Kasko wird aussteigen, wenn die Vertragsbedingungen nicht erfüllt sind bei einem Schadensfall.
Wobei ich täglich mit Schadensabwicklung zu tun habe und die Erfahrung gemacht habe dass die Wohngebäude und die Boots Versicherungen noch sehr unkompliziert kulanzieren. Bei den KFZ Vers. ist die Kulanzierung oft sehr übel.
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LG Ralf
.........anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer ......
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