Wieso? In ELWIS bzw den weiterführenden links ist doch eindeutig klargestellt. "an beiden Vorderseiten" (einmal heißt es "an beiden Aussenseiten...")
Zudem ist es wesentlich aktueller- Stand 2019- als das Merkblatt von 2005....
Logisch kann man zocken nach der Devise: Bisher war noch nie was - bis der sachkundige Beamte vor einem steht :-)
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Viele Grüße Oliver
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