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Alt 09.07.2018, 16:10
zanggerk zanggerk ist offline
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Hallo Heinz,

danke für den Link. Die Seite kannte ich allerdings schon und andere ähnliche, aber meine Frage ist dadurch trotzdem noch nicht beantwortet. ich zitiere aus dem text:

"Ein Dokument über die Zulassung des Wasserfahrzeuges wie z.B. einen internationalen Bootsschein ( IBS vom DMYV, DSV oder ADAC),oder ein Flaggenzertifikat. Diese Dokumente gelten als Eigentumsnachweis für das Wasserfahrzeug"

Ich ging da eben ursprünglich davon aus dass ich mein Boot hier in Österreich anmelden muss, aber der Verkäufer des Bootes meinte dass ein Kaufvertrag auch als "Eigentumsnachweis" gilt und man das Boot dann nicht in Österreich anmelden muss.
Stimmt das?

Schöne Grüße,
Klaus
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