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Alt 23.02.2017, 13:46
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Zitat:
Zitat von educatdcc Beitrag anzeigen
Auszug aus dem Merkblatt des WSA Berlin, 09/2008:

"Wie ist das Kennzeichen anzubringen?
Das Kennzeichen muss
in mindestens 10 cm hohen, lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern,
dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder in dunkler Farbe auf hellem Grund,
außen an beiden Bug- oder Heckseiten oder am Spiegelheck. "
So 100% erfüllt wohl fast niemand die Anforderungen, wobei man nochmal diskutieren müsste, ob Klebebuchstaben dauerhaft oder nicht sind. In der Praxis habe ich festgestellt, dass für die Behörden auf dem Wasser (ich kann nur für D und F sprechen) Klebebuchstaben am Steuerstand und Name am Heck (siehe Bilder) als auch Gummifarbe (Bild) oder Klebebuchstaben auf dem Schlauch keinerlei Anlass zu Reklamation geben, es wurden, wenn überhaupt immer andere Dinge kontrolliert, von denen man es nicht vermuten würde, wie z.B. Motor Seriennummer.
Angehängte Grafiken
   
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Gruß
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