Einzelnen Beitrag anzeigen
  #5  
Alt 05.08.2016, 21:48
marcus marcus ist offline
Ex-Meteorit
Treue-Sterne
 
Registriert seit: 25.12.2004
Beiträge: 560
Abgegebene Danke: 143
Erhielt 110 Danke für 67 Beiträge
Standard

Der FS ist ein Berechtigungspapier, kein Identitätspapier.
Daher besteht (in Deutschland) Pflicht zur Änderung.
Es genügt auch, wenn du zum Nachweis der Namensänderung den Paß oder Personalausweis dabei hast, (Brauchst ja im Ausland sowieso) und da der Geburtname vermerkt ist.
Es gibt manche Länder die den Geburtnamen nicht im Paß/Perso haben, da ist die Kopie der Heiratsurkunde dann sinnvoll.

Grüße
Marcus

PS: weil der (Auto-) Führerschein eben auch nur ein Berechtigungspapier ist, genügt er nicht zum Grenzübertritt (auch innerhalb der EU).
__________________
Grüße
Marcus
Mit Zitat antworten
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu marcus für den nützlichen Beitrag:
berny (06.08.2016), gisszmo (06.08.2016)