Der FS ist ein Berechtigungspapier, kein Identitätspapier.
Daher besteht (in Deutschland) Pflicht zur Änderung.
Es genügt auch, wenn du zum Nachweis der Namensänderung den Paß oder Personalausweis dabei hast, (Brauchst ja im Ausland sowieso) und da der Geburtname vermerkt ist.
Es gibt manche Länder die den Geburtnamen nicht im Paß/Perso haben, da ist die Kopie der Heiratsurkunde dann sinnvoll.
Grüße
Marcus
PS: weil der (Auto-) Führerschein eben auch nur ein Berechtigungspapier ist, genügt er nicht zum Grenzübertritt (auch innerhalb der EU).
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Grüße
Marcus
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