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Zitat von Emil
Moin,
kann mir mal einer sagen, wo das steht ?? Ich habe jetzt in wilder Panik alles von Pantaenius durchgesehen und nichts gefunden. Ich hab auch noch nie ein Boot gesehen, dass beim Anlegen irgendwo derart gesichert war. Wäre ja kein Problem, die Motoren Motoren anzuketten, habe ich nur noch nie gemacht.
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Hallo Emil,
google mal nach "Allgemeine Bedingungen für die Wassersport Kaskoversicherung Fassung 2008" da findet sich folgendes:
Zusatzbedingungen zu den AVB Wassersportfahrzeuge 2008 bei Mitversicherung von Außenbordmotoren Ziffer 3.3 AVB Wassersportfahrzeuge 2008 gilt wie folgt ergänzt: Versicherungsschutz für das Diebstahlrisiko besteht nur, wenn der Außenbordmotor
- am Bootskörper oder einem unbeweglichen Gegenstand durch ein(e) mindestens 5 mm starke(s) Stahlkette/-seil oder eine gleichwertige Sicherung angeschlossen ist;
- in einem verschlossenen Raum – nicht Kraftfahrzeug oder Anhänger – aufbewahrt wird.
@Alle: Egal wie sinnvoll der Eine oder Andere das findet, die Versicherungen machen die Regeln und danach handeln sie dann.
Hat jemand zufällig mit der GEMA zu tun? Da breiten sich noch ganz andere Abgründe auf, wie bestimmte Sachverhalte von denen bewertet werden
Schönen Feiertag morgen