Ich vermute, das die meisten Boote schon etwas mehr am Spiegel
an Gewicht und Leistung abkönnen als die von den Herstellern angegebenen
Höchstgrenzen. Mehr oder weniger Sicherheitsreserven werden hier
vorgesehen sein.
Ich würde niemals diese Angaben überschreiten, da im Grunde wie bei
einem KFZ die Betriebsvorgaben erlöschen., wenn ich mich außerhalb
dieser Werte bewege.
Selbst wenn ich mit meiner Versicherung ein Übereinkommen treffe,
das ich etwas über die Werte (Angaben Hersteller) hinaus zwar versichert bin,
so kann mich ein Richter oder gegnerischer gewiefter Anwalt mich zivilrechtlich
bei Personenschäden möglicherweise verknacken. Fahrlässig, grob Fahrlässig,
oder was weiß ich noch. Dafür steht meine Versicherung dann nicht ein.
Bei Personenschaden wird vermutlich schon genauen hingeschaut:
"Wie konnte das denn nur passieren? Aaah, der hat sein Boot frisiert
dieser Raser....da haben wir ja den Schuldigen!"
Ich sehe viele Dinge nicht so eng, aber eines weiß ich ganz genau:
Ich werde mich diesbezüglich einfach nicht angreifbar machen wollen.
Auch nicht bei einer nur geringen Chance das der dumme Fall der
undenkbaren Fälle eintreten könnte und etwas unvorhersehbares auf dem
Wasser passiert mit Personenschaden.
Nennt mich einen Spießer, aber ich weiß schon wovon ich dabei rede.
Wenn mir der Hersteller allerdings die erhöhten Werte bestätigen
sollte, über "Sonderumbau" "Verstärkte Ausführung" oder was weiß ich,
dann wäre ich bedenkenlos auf der sicheren Seite.
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Moin, Heino
Heilige Makrele!
Geändert von Palsteg (10.06.2015 um 16:02 Uhr)
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