Hallo Vinzenz,
ist ja eigentlich schnell erklärt und logisch:
Alle neueren und neuen Boote haben eine fest angebrachte CE-Plakette, also einen "Reisepass" für die Freigabe zum Verkauf in Europa. Diese CE bedeutet, das alle in der Eu erforderlichen Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben (hier vor allem die Sicherheitsvorgaben) erfüllt sind.
Auf der Plakette steht neben den ganzen Gewichtsangaben eben auch die max. erlaubte Motorisierung. Nur damit erfüllt das Gefährt die gesetzlichen EU-Vorgaben. Wenn du jetzt einen stärkeren Motor anbaust, erlischt die CE - Zulassung. In den Versicherungsbedingungen der Wassersportversicherer findet sich immer der Passus, dass das Boot allen gesetzlichen Vorschriften entsprechen muss. Wenn das nicht der Fall ist, ist die Versicherung frei von der eventuellen Zahlung irgendwelcher Schäden, sowohl in der Haftpflicht als auch in der Kasko.
Und im Fall der Fälle, ein Gutachter, rel. schwammige Formulierung, usw....das sind Optionen FÜR die Versicherung.
Fertig.
Eine Möglichkeit ist, das Boot als Eigenbau anzumelden, da gibt es keine CE. Das ist aber nicht so einfach.
Oder man fährt ein altes Boot von vor (schlagt mich nicht....17 Jahre) CE-Zeiten. Da prüft aber die Versicherung eh intern, ob sie das Boot so versichern. Zumindest bei meinem Oldtimer-Verdränger und meiner Versicherung war das so.
Nachtrag....der Bär war schneller und in der Erklärung einfacher. Aber kommt ja auf das Selbe raus.