Es macht wohl auch einen Unterschied ob das Boot "neu" oder "älter" ist.
Jüngere Boote, welche zur Anmeldung schon eine CE Konformitätserklärung brauchen, dürfen wohl nicht übermotorisiert werden.
Bei Booten welche älter sind, sollte man mit der Versicherung offen sprechen.
Ich habe bei meinem Motorwechsel mit dem Hersteller gesprochen. Gegen eine geringe Gebühr wurde die Leistungsangabe auf dem Typenschild um 10 PS erhöht... damit bin ich auf der sicheren Seite.
Ein 430cm Rib mit 60 PS ist heute gar nicht mehr so einfach zu finden.
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Gruß Stefan, ..
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