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Alt 10.03.2015, 16:32
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Zitat:
Zitat von gr79b Beitrag anzeigen
...Zusätzlich zum Thema queren denke ich da auch ans "rumdümpeln" im Fahrwasser. Das geht auch gar nicht und macht die Menschen auf den Brücken großer Kähne zu recht nervös.
Wenn man also nicht gerade mit Antriebsproblemen kämpft (dann gibt es immer noch die Paddel), heißt es: raus aus dem Fahrwasser...

Hallo Holger,

das mit dem Rumdümpeln bzw. Treibenlassen ist auf dem Rhein auch recht verbreitet bei Sportbooten.
Spart zwar Benzin, ist aber auf dem Rhein sogar untersagt. Und das scheint auch nicht auf das
Fahrwasser oder auf die Berufsschifffahrt beschränkt zu sein.

Und so steht es in der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung:
Quelle: https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec..._19/index.html


§ 6.19 Schifffahrt durch Treibenlassen


  1. Schifffahrt durch Treibenlassen ist ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde verboten.

  2. Das Verbot nach Nummer 1 gilt nicht für kleine Bewegungen auf Liegestellen, Lade- und Löschplätzen sowie auf Reeden.

  3. Fahrzeuge, die sich Bug zu Berg mit im Vorwärtsgang laufender Antriebsmaschine zu Tal bewegen, gelten nicht als treibende Fahrzeuge, sondern als Bergfahrer.


Somit muss man eigentlich bei jedem treibenden Motorboot auf dem Rhein von einem Problem ausgehen.
Oder davon, dass der (Sportboot)Skipper noch nie von dem Verbot gehört hat.

__________________
Viele Grüße aus Köln
Thomas


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