Hallo zusammen,
wer mit seinem Boot auf Flüssen, wie dem Rhein unterwegs ist, wird früher oder später einmal das Fahrwasser queren. Leider geschieht dies
oft viel zu knapp vor dem Bug eines Frachters.
Dass ein Frachtschiff durch seinen Steuerstand am Heck einen größeren Bereich vor dem Bug hat, den der Steuermann nicht einsehen kann,
ist den meisten klar. Wie riesig diese Fläche aber ganz offiziell sein darf, ist weniger bekannt. Hier mal der entsprechende Ausschnitt aus der
Rheinschifffahrtspolizeiverordnung.
Quelle: https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec..._07/index.html
§ 1.07 Anforderungen an die Beladung, Sicht und Höchstzahl der Fahrgäste
- Fahrzeuge dürfen nicht tiefer als bis zur Unterkante der Einsenkungsmarken abgeladen sein.
- Die freie Sicht darf durch die Ladung oder die Trimmlage des Fahrzeuges nicht weiter als 350 m vor dem Bug eingeschränkt werden...
Da ich gerade dabei bin, ein paar Grafiken für meine Seminare zu basteln, habe ich diesen "toten Winkel" einmal am Beispiel des 135 m langen
Containerfrachters "Bolero" dargestellt, dem sicher schon einige auf dem Rhein begegnet sind.
350 m finde ich schon ziemlich gigantisch. Und selbst, wenn die erlaubte Sichteinschränkung nicht voll genutzt wird, bleibt vor dem Bug von
Frachtschiffen immer ein großer Bereich, den wir mit unseren "Böötchen" besser meiden sollten.
Ich habe es mir deshalb zur Regel gemacht, dass ich den Kurs eines Frachters erst quere, wenn ich dessen Steuerhaus komplett sehen kann.
Denn nur, wenn ich den Steuermann sehen kann, kann der Steuermann auch mich sehen.