kleiner Hinweis zum PMR Funk und "getunten Geräten"
Liebe Wassersportfreunde,
Funk ist ein schönes Hobby.
Beachtet aber bitte folgenden Tipp/Hinweis!
Quelle: Wikipedia
Die Geräte (PMR-Funk) dürfen in Deutschland eine Sendeleistung von bis zu 500 mW (ERP) aufweisen, was bei sehr guten Bedingungen eine Reichweite von ca. 5 km ermöglicht.
Es sind nur Geräte mit fest angebundener Antenne („integrated antenna“) erlaubt.
Es dürfen nur speziell zertifizierte und für den PMR-Funk zugelassene Geräte verwendet werden, denen der Hersteller eine Konformitätserklärung beifügen muss, in der das Gerät genau beschrieben wird.
Ferner muss die Bedienungsanleitung klare Anweisung zum Gerätebetrieb enthalten. Alle Geräte müssen zudem mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein. Die Geräte dürfen vom Benutzer technisch nicht verändert werden. Die meisten Geräte sind Handfunkgeräte, vereinzelt gibt es auch Standgeräte im Pultdesign. Mit Störungen durch andere Frequenznutzer muss gerechnet werden, da der Frequenzbereich nicht exklusiv zugeordnet ist (siehe Bundesnetzagentur Vfg 78/2003).
Ich kenne den Spruch: wo kein Kläger, da kein Richter.
Aber an gewisse Regelungen sollten man sich halten.
__________________
Viele Grüße
Sascha
|