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Alt 12.12.2004, 21:14
Ulrich
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Hallo Michel,

vielen Dank für Deine Info und den Link.

Zitat:
Zitat von Michel
Das Flaggenzertifikat ist ein Dokument, welches zum Führen der deutschen Flagge berechtigt und die Eigentumsverhältnisse bestätigt. Ferner enthält es alle Daten des Schiffes.
Hier noch einige Infos über das Flaggenzertifikat
http://www.bsh.de/de/Antraege/Flagge...ikat/index.jsp
Dort heißt es u.a.
Zitat:
der Schiffsname und der Heimathafen in gut sichtbaren und fest angebrachten Schriftzeichen am Schiff ....
Nach § 9 FlRG ist die Anbringung des Heimathafens am Heck und des Schiffsnamens für die Ausstellung des Flaggenzertifikates gesetzlich vorgeschrieben. Heimathafen ist jeder Ort, der an einem schiffbaren Gewässer liegt. Der Heimathafen muß ausgeschrieben am Heck angebracht sein. Das amtliche Kennzeichen ist weder Ersatz für den Heimathafen noch für den Schiffsnamen.
Zitat Ende.

Dann wird's aber eng auf dem Schlauch. Die WSA-Nummer ist schon auf beiden Seiten drauf und da soll noch der Name dazu????

Andererseits heißt es im BSH-Merkblatt: "Wird für das amtliche Kennzeichen die Nummer des Flaggenzertifikates gewünscht, so sind im Antrag bei Abschnitt II Nr. 4 „Amtl. Kennzeichen“ nur die Buchstaben „FZ“ einzutragen."

Kann ich also die amtl. Nummer als Ersatz für den Namen verwenden?

Servus

Ulrich
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