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Alt 29.12.2005, 20:48
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Zitat von daniels
Die Antwort mag versicherungstechnisch in Ordnung sein, aber Du als Nutzer bist verantwortlich.
Fährst Du mit dem 8 führerscheinlos, bist Du beweispflichtig. Also sollte er laut Verkäufer nicht nur super laufen, sondern dieser sollte auch einen super Kaufvertrag machen.
Im Sande verläuft ggf. die Ansprüche gegenüber dem Verkäufer, aber nicht gegenüber dem Staat und seine Helfer. Natürlich nur im Falle irgend eines Geschehnisse (Kontrolle, Unfall, Gutachten......)

Hans

Jo Hans wie prüfe ich jetzt den AB????

Mein alter 70Ps nächstes Jahre 30 Jahre alt!!!!!
hat wohl auch keine 70 Ps mehr verschleiss ( du läuft auch nicht mehr so schnell wie mit 18J. )
Nun die frage: Versichert sind 70Ps,er bringt aber nur noch 50Ps mit 70Ps hätte ich dem Tanker ausweichen können und nu???
muss ich eigentlich für 70 Ps zahlen falls ich nur echte 50 habe????
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