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Alt 28.12.2005, 21:14
Alex N. Alex N. ist offline
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Zitat von Helge
Richtig, dem stimme ich gerne zu. Es geht Hans (und auch mir u.a.) nicht darum, den "Besserwissenden" und "Rechtschaffenden" zu spielen, sondern Verantwortung-zeigen fängt auch dabei an, dass wir uns gegenseitig helfen, "dumme" Situationen zu vermeiden.

Ich glaube kaum, dass die WaSchPo bei ihren Kontrollen Spass daran hat, uns das Hobby einzuschränken. Sie tun ihre Pflicht und müssen Rechenschaft ablegen. Und deren Erfahrungen sagt, dass sie besonders ein Auge auf so kritische Bereiche wie 6PS-AB werfen müssen.

Wir übertragen gewisse Verantwortung an die Versicherungen, indem wir sie freiwillig abschliessen - oder gesetzmässig nutzen müssen. Dafür verlangen diese dann, rechtmässig und konsequenterweise, als Gegenleistung nicht nur TEUROS, sondern auch die Befolgung von Paragraphen. Und die werden dann wieder erweitert und neu geschaffen, weil Richter sogenanntes Recht sprechen wollen. Und daraus entwickelt sich dann wiederum Umständliches wie die CE/Konformitätsbescheinigung usw. Dafür haftet dann wieder jemand anderes, und so dreht sich alles im Kreis... Allerdings entwickelt sich dabei auch eine gewaltige "Fliehkraft": Die Gesetze werden mehr, der Durchblick im aufwirbelnden Staub immer geringer.

Wir müssen uns nicht wundern, wenn irgendwann wir die Wartung und Pflege der Motoren nicht mehr selber durchführen dürfen ohne entsprechender Fachkenntniss-Nachweise. Im gewerblichen Bereich ist das schon Usus.

Gruß Helge
Dem stimme ich uneingeschränkt zu!
Ich wollte ja nicht den "Verführer" zu strafbaren Handlungen spielen, sondern eigentlich nur die Preisgestaltung eines gebrauchten AB relativieren
Übrigens kennt die Versicherungswirtschaft keinen Strafbegriff, alles was einklagbar ist (Prämienzahlung usw.) läuft unter dem Titel Rechtspflicht, der große Rest unter Obliegenheiten.
Z.B. wäre das (wiederrechtliche) Entdrosseln eines Motor, sofern die Versicherung die Prämie in Klassen gestaffelt hat (z.B. 1-10kW) eine Obliegensheitsverletzung, die nur wenn ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und der Motorentdrossellung besteht, für die Schadensregulierung bedeutung hätte.
Wichtig: das ist der rechtliche Standpunkt in A, obs in D genauso läuft
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Alex aus dem Ösiland
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