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Alt 28.12.2005, 16:04
Alex N. Alex N. ist offline
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Zitat:
Zitat von daniels
Alex,
ich weiß nicht wie es bei Euch in A ist, aber bei uns gibt es eine offizielle Liste mit zugelassenen Motoren. Diese sind anhand der Typennummer identifizierbar.
Wer also einen Motor von 6 auf 8 PS verändert und damit dann ohne Führerschein fährt hat Vergehen 1 begangen. Wer einen Motor technisch verändert und anschließend nicht die notwendigen Zertifizierung vornimmt
begeht Vergehen 2. Das ist allerdings in A auch so.

Egal ob die Jungs einen Werkstattwagen bei sich haben oder nicht. Die 2 PS wird man wirkungsweise sehen. Sonst würde ja keiner diesen Schritt tun.

So dumm sind die WaPo auch nicht. Ich möchte auch wie oben geschrieben keine Angst verbreiten oder mit dem zeigefinger wedeln, sondern nur auf mögliche Konsequenzen hinweisen.

Gruß Hans
Klar, da hast du vollkommen recht!
Die "Typliste" gibts hier (zumindest offiziell) nicht, lediglich die Leistung im "Zulassungsschein" darf nicht mehr als 4,39 kW betragen.
Die rechtliche Komponente des "frisieren" eines Motors setze ich als bekannt voraus, ich zweifle lediglich an der praktischen Wahrscheinlichkeit damit aufzufliegen.
Extrembeispiele wie der Selva Naxos, der von 5 auf 15 PS aufzumachen ist mal ausgenommen.
Aber bitte bitte liebe Kinder, nich nachmachen was der böse Onkel hier empfiehlt
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Alex aus dem Ösiland
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