"Steffenrecht bricht Bundesrecht"


. OK, etwas zurückhaltender kommentiert, wäre sachlicher gewesen.
Ich kann mir vorstellen, dass der Strafbefehl nicht bezahlt wird. Damit würde der Beschuldigte seine Schuld eingestehen. Den Eindruck, dass er das tut, hatte ich bei dem Gelesenen nicht.
Daran hängt nämlich der ganze "Rattenschwanz" von zivilrechtlichen Ansprüchen. Ich kann mir sogar vorstellen - nein es wird ganz gewiss so sein - dass seine Haftpflichtversicherung für ihn die Rechtsvertretung übernimmt, schon um später nicht zahlen zu müssen.
Das ist nämlich bei uns so, man ist nur zum Schadenersatz verpflichtet, wenn man SCHULDHAFT den Schaden verursacht hat. Darum sind Privathaftpflichtversicherungen auch verhältnismäßig günstig!
Anders im Straßenverkehr, da gilt die
Gefährdungshaftung. Allein durch das "In den Verkehr bringen" eines Kraftfahrzeugs bildet man schon eine Gefahr, darum eine generelle Haftpflichtversicherung.
Und zum immer wieder - auch in der Presse - angesprochene "Entschuldigen":
Entschuldigt man sich vor dem Verfahren, gibt man indirekt damit zumindest ein Mitverschulden zu. Da rät jeder Rechtsvertreter zunächst einmal von ab.
Ist die Schuldfrage von vornherein klar, spricht nichts dagegen. Wird sie im Verfahren festgestellt, ist ein Geständnis und eine Entschuldigung evtl. auch mit einer Opferausgleichzahlung sogar sehr angebracht. Es macht sogar offiziell die Strafe geringer.
Ich bin auch der Meinung, dass mit dem Schiff viel zu schnell gefahren wurde. Man kann aber auch mit hochmotorigen RIB's ziemlich schnell
fahren......................