Zitat:
Zitat von Monoposti
Was interessiert die Polizei die Boot-Motor Kombi wenn Du
a. Versicherungsschutz hast , auch wenn evtl. Nicht nötig und
b. das WSA den Schein ausgestellt hat.Ich wüsste nicht das eine Übermotorisierung dann strafrechtlich relevant wäre 
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Hallo,
es gibt da halt noch so ein CE-Schild am Boot, worauf die Maxpower angegeben ist. Ein Blick genügt. Nun strafrechtlich ist da nichts zu befürchten aber eine Ordnungswidrigkeit ist es definitiv.