@hubert..............was will ich damit sagen ??
Wenn Du einen Bandit hast als gewerblichen Verkäufer, und Du erst mal Geld in die Hand nehmen mußt , um Dein Recht zu erstreiten , dann nützt Dir die Sachmängelhaftung ned viel .
Wenn´s den Gewerbetreibenden auf einmal nicht mehr gibt, dann nützt Dir die Sachmängelhaftung ned viel.
Also Fazit: Die Garantie ist nur so gut, wie derjenige , der sie Dir verspricht
Hat jetzt aber nichts mit dem Verkäufer des Zar´s zu tun, wobei ich meine ich kenn die Scheune

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