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Alt 18.12.2012, 18:29
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Zitat:
Zitat von Faro Beitrag anzeigen
Interessant... meine bootsfahrschule hat gesagt laminieren ist kein problem

hatte auch schon ein paar kontrollen.
Na jein...

Eigentlich hat Dir deine Schule "Mist" erzählt und Jürgens Schule hat recht.

Warum?

Ganz einfach:

Auf dem SBF Binnen ist ja ein Feld vorhanden für "weitere Amtliche Eintragungen Auflagen nach § 5 Abs. 3"

Im § 5 Abs. 3 steht wiederum:

§ 5 Allgemeine Anforderungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis
...
(3) Bewerbern, die bedingt tauglich sind, kann die Fahrerlaubnis unter Auflagen erteilt werden. Tritt eine Einschränkung der Tauglichkeit nach der Erteilung der Fahrerlaubnis ein, können nachträglich Auflagen erteilt werden. Die Auflagen werden im Sportbootführerschein-Binnen eingetragen. Auflagen, die in einem der in § 3 Abs. 2 genannten Befähigungsnachweise eingetragen sind, sind auch beim Führen eines Sportbootes zu beachten.

Da in dieses Dokument zu einem späteren Zeitraum vom Amt noch einmal etwas eingetragen werden könnte, ist es ja "logisch" das dies bei einem Einlaminierten Dokument nicht mehr möglich ist.

Aus Amtsicht wird das Dokument "ungültig" da es so verändert wurde, das nix mehr eingetragen werden könnte.

P.S.
Wasserfestes Papier wäre kein Problem, das gibt es übrigens auch mit Wasserzeichen usw. Sehr viele Wasser-Karten sind auch aus solchem Material.
__________________
Gruss Benny

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Searider (18.12.2012), trixi1262 (18.12.2012)