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Alt 24.08.2012, 06:43
marcus marcus ist offline
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Elbe ist eine bundeswasserstraße, also sollte der bundeseinheitliche katalog gelten.
Und im Verkehrsrecht gibts die Addition von Verwarnungen nicht, erst bei Bußgeldanzeigen,
bei Tateinheitlicher Begehung (ist das meiste was gleichzeitig festgestellt wird) kostet der billigere Verstoß nur die Hälfte.

und du brauchst dich nicht abmühen, gegen die Verwarnung weg. der addition vorzugehen. die Verwarnung ist ein "mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt" und funktioniert nur, wenn Du damit einverstanden bist und dann ist es auch erledigt.
mfg

Marcus
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Grüße
Marcus
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Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu marcus für den nützlichen Beitrag:
Dieter B. (24.08.2012), Falk (25.08.2012), Mimi (24.08.2012)