Thema: Motor Problem
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Alt 10.08.2012, 17:56
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Zitat:
Zitat von Shelm Beitrag anzeigen
Googel hättest Du mal selber machen sollen... sonst würdest Du hier nicht solches Halbwissen poststen.
Komisch, alles was anders ist als dein Wissen ist also Halbwissen?
Ich gebe Ralf volkommen Recht, Garantie ist was anderes als Gewährleistung, auch im Umfang.
Der Satz Gewährleistung = anderes Wort für Garantie ist einfach falsch und irreführend.

Leider liegt es genau daran, dass die Händler das oft vermischen und dadurch viel Blödsinn rauskommt.

Das ging bei mir mal soweit, dass ein Apple-Premium Händler (Mc-Shark) mein Gerät nicht tauschen wollte, Apple das dann aber direkt selber ohne mit der Wimper zu zucken machte und sich sogar für den Händler entschuldigte.

So, und nochmals der Gesetzestext, damit auch das geklärt ist:
Zitat:
Zitat von http://www.rechtswoerterbuch.de
Unter Gewährleistung versteht man die gesetzliche Verpflichtung des Schuldners, eine Sache oder ein Werk im mangelfreien Zustand abzuliefern. Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist daher das Vorhandensein eines Mangels.
Zitat:
Zitat von http://www.rechtswoerterbuch.de
Bei der Garantie (im Rahmen eines Kaufvertrages) handelt es sich um eine Vereinbarung, in der der Verkäufer oder ein Dritter die Gewähr dafür übernimmt, dass die zu verkaufende Sache im Zeitpunkt des Gefahrübergangs eine bestimmte Beschaffenheit aufweist oder eine bestimmte Beschaffenheit für eine bestimmte Dauer behält (sog. Beschaffenheitsgarantie oder Haltbarkeitsgarantie).

Die Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder Haltbarkeitsgarantie ist in § 443 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.

Voraussetzung einer wirksam vereinbarten Garantie ist neben dem Kaufvertrag und der angegebenen Beschaffenheit der Kaufsache eine Garantieerklärung des Verkäufers oder einer dritten Person. Neben der Garantieerklärung kann sich eine Garantie unter Umständen auch aus der Werbung ergeben (z.B. aus einem Werbebrief, Prospekt oder einem Werbespot im Fernsehen).
Zum Thema selber:
Jedem sollte also klar sein, Gewährleistung ist in den ersten 6 Monaten möglich (weil Beweislast beim Verkäufer), dannach wird es schwierig, weil
1) bei der Gewährleistung nach 6 Monaten der Käufer beweisen muß, dass ein Mangel vor dem Kauf schon vorhanden war
2) irgendwelche Garantieansprüche in China schwer durchzusetzen sind.

Markenmotoren (auch aus China, die werden kommen!) haben ein enstprechendes Händlernetz mit Ersatzteillagern und auch europäische Ansprechstellen, wo auch Garantieansprüche eingefordert werden können.

Fazit derzeit:
Chinamotor = Wegwerfprodukt
Markenmotor = Etwas auf Dauer
Kann sich also jeder selber überlegen, ob er für billiges Geld einen Wegwerfmotor oder für etwas teureres Geld ein Markenprodukt kaufen will.

Ist ähnliche wie bei den Mopeds, auch hier gibt es schon Chinamopeds mit entsprechendem Händlerhintergrund, aber nix gegen Aprillia, Piaggio und Konsorten...
__________________
Bernhard Stummer
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sorry, aber mein ipad,schreibt mir meine Tippfehler vor...
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fossil (15.08.2012)