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Alt 05.01.2005, 10:20
daniels
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Zitat von Ferdi
sorry Hans,
aber das mit den Propellern, das kann ich nicht ganz glauben.

manche AB-Motoren werden ja sogar ohne Prop geliefert.
Hallo Ferdi,

eine CE Zertifizierung bezieht sich immer auf den Auslieferungszustand. Kein Prob dran, hat der Hersteller auch nur ohne Prob zertifiziert.

Machst Du einen Ersatzprob dran, der zum Beispiel schriftlich vom Hersteller empfohlen wird, dann ändert das an CE auch nichts. Denn die landsprachige Bedienungsanleitung ist Bestandteil der Zertifizierung.

Machst Du einen anderen Prob dran, dann erlöscht die CE Zertifizierung. Denn für deine Änderung kann der ursprüngliche Hersteller ja keine Verantwortung übernehmen und würde es auch nicht tun.

Machst Du die Änderung für Dich als Privatmann, ist das ja auch okay. Denn CE gilt ja für das Handeln und in Verkehr bringen, sowie für den gewerblichen Bereich ( Betriebssicherheitsverordnung). Deshalb soltest Du dich als Privatmann in jedem Falle eine Herstellererklärung vom z.B. Prob Hersteller geben, lassen. Denn darin erklärt er das Prob 1 mit Motor 2 keine Gefährdung darstellen kann und macht damit eine Erweiterung der bisherigen CE Zertifizierung.
Ändert jemand (z.B.eine Firma) jedoch gravierend, dann muß er sogar neu zertifzieren.
Verkaufst Du es oder bringst es in "Verkehr", sieht die Welt ganz anders aus.
Keine Sorge ich und auch nicht die BRD haben das Gesetz gemacht, sondern EG Recht. Allerdings ist die Betriebssicherheitsverordnung, die Maschinenverordnung und ......... eine endlose Geschichte.

Kurz gesagt: Änderst Du etwas an einem zertifizierten Teil wie den Außenborder, sprich Du veränderst den Herstellungs- und Auslieferungzustand, solltest Du wissen, das Du damit die CE Zertifizierung eigentlich aufhebst. Übrigens gilt das auch bei In Verkehr bringen, aus Länder die nicht Mitglied des Europäischen Rates/Parlament kommen.


Gruß Hans

Geändert von daniels (05.01.2005 um 10:33 Uhr)
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