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Alt 21.07.2010, 12:05
Black Shark
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Hallol Mario und herzlich Willkommen bei uns.

Solange dein bestes Stück () auf deinem Eigentums.- oder Mietgrund steht, ist es wie ein Rasenmäher, Werkzeug, Möbel usw. über die HRV mitversichert bzw. wenn der Stellplatz als Garage in der Police mit eingetragen ist.
Für die Versicherung gilt die Pelle aber meißtens nicht als Sportgerät sondern als Sachwert.

Beispiel:
Ich miete mir eine Garage beim Kumpel, dort stelle ich eine Pelle, AB und Trailer im Wert von 8.000,00 € rein.
Die Garage ist mit 10.000,00 € (wegen Zubehör usw.) gedeckt, und bei meiner HRV eingetragen.(ich hab damals 3,17 € mehr zahlen müßen fürs Jahr, das die Garage mit in der Police steht).

Sollte es jetzt zum Einbruch mit Sachschaden oder Diebstahl kommen, kannst schön von der Versicherung kassieren.

Mann muss nur immer daran denken, das sobald diese Bereiche verlassen werden, ein Diebstahl im gegensatz zur Kasko nicht gedeckt sind.

Wegen Sturmschaden, musst in deiner Police nachschauen wie die vereinbarungen sind.

Falls hochwasser ist, und die Garage geflutet wird, kannst sogar einen Wasserschaden geltend machen, da es ja aus sicht der Versicherung eine Sachgegenstand ist und kein Sportgerät.

Hoffe das hat geholfen, korrekturen sind erwünscht
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Grauer Bär (21.07.2010)