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Alt 16.07.2010, 18:24
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Michel Michel ist offline
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Der Klare Gesetzestext steht eins über Deinem Posting

Also würde ich den "Kleinen" Binnen nicht mal zwei Meter Richtung Loreley alleine fahren lassen.

Und wenn man das genau auslegt ist das so zu lesen:

Wenn aber schon der Rudergänger eines jeden Fahrzeugs mit Maschinenantrieb 16 Jahre alt sein muss, ist doch wohl auch klar, dass der verantwortliche „Schiffsführer“ auf so einem Fahrzeug ebenfalls nicht jünger sein darf als 16 Jahre. Klar ist aber auch, dass ein Führerscheininhaber, der Schiffsführer auf einem nicht führerscheinpflichtigen Boot ist, seinen noch nicht 16 Jahre alten Sohn nicht einmal ans Ruder lassen darf!!!
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Gruß

Michael
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