Sorry das Post hat sich jetzt überschnitten aber ein Haussee fällt sicher in den Bereich Binnen, da darf er das sicher nicht.
Da ist die Sache ganz klar geregelt:
„Auf jedem in Fahrt befindlichen Fahrzeug muss das Ruder mit einer hierfür geeigneten Person im Alter von mindestens 16 Jahren besetzt sein“ heißt es gleichlautend in § 1.09 Absatz 1 aller Schifffahrtspolizeiverordnungen (Rhein, Mosel, Donau) und der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
Damit ist klar, dass der Rudergänger auch eines führerscheinfreien, motorisierten Fahrzeugs (weniger als 3,68 kW) mindestens 16 Jahre alt sein muss.
Ganz eindeutig heißt es deshalb in § 1.09 Abs. 2: „Diese Altersvorschrift gilt nicht für Kleinfahrzeuge ohne Maschinenantrieb“
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Gruß
Michael
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