In Deutschland scheint das aber auch einfach zu sein
Ich habe mir eben mal wieder die Seeschiffahrtsstrassenordnung (das Wort allein ist schon geil

) durchgesehen.
Da steht nix drin, das man ein bestimmtes Mindestalter haben muss
Und da ab 5 PS die Sportbootführerscheinverordnung See (noch ein geiles Wort) gilt, scheint es wirklich so zu sein, das man bis 5 PS auf See eben auch unter 16 fahren darf.
Klar ist, dass auf Seeschifffahrtsstraßen Boote mit Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW führerscheinpflichtig sind und das das Mindestalter zum Erwerb des erforderlichen Sportbootführerscheins See 16 Jahre beträgt (Sportbootführerscheinverordnung-See).
Gleichzeitig aber definiert die Seeschifffahrsstraßenordnung kein Mindestalter für das Führen eines führerscheinfreien Fahrzeuges. Es ist also kein Gesetzesverstoß, wenn ein 14jähriger (oder noch jüngerer) ein Bötchen mit weniger als 3,69 kW auf einer Seeschifffahrtsstraße führt. Ob diese Regelung sinnvoll ist, möchte ich hier nicht diskutieren....
Das Problem ist auch die Haftung, aber da gilt dann "Eltern haften für Ihre Kinder"