Hallo Jannijan
Also ich verstehe das laut PDF so das die Höchstgeschwindigkeit nach Sonnenuntergang mit einem Geräteträger nicht über 7 Knoten sein darf. Jetzt mal unabhängig davon ob es die Höchstgeschwindigkeit des Bootes ist oder die erlaubte Geschwindigkeit, da die meisten eh schneller sind.
Zitat:
Zitat von jannijan
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Hoffe Du hast die Lehrbücher noch nicht "verscherbelt", werf da noch mal einen Blick rein, bevor Du auf`s Wasser gehst. 
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Ich habe einen Blick in meine Unterlagen geworfen (Amtliche Prüfungsfragen) aber dort muss man nur die min. Höhe der Lichter, sowie die Winkel angeben über die Position der jeweiligen Lichter wird nix gesagt, deswegen bin ich dann auf der Seite des BSH gelandet. Und dort steht wie du sicherlich erkennen kannst das alternativ zu der "normalen Beleuchtung" auch die Positionslichter auf einem Geräteträger montiert werden können, solange das Fahrzeug 7 Meter Länge und 7 Knoten Höchstgeschwindigkeit nicht überschreitet.
Deswegen war hier meine Frage ob man die Lichterführung so machen kann wie auf dem Bild abgebildet und ist dann sicher auf See und Binnen unterwegs ist, wenn die Beleuchtung zugelassen ist.
Mfg
Sebastian