Zitat:
Zitat von roehrig
Für wen müssen die Papiere denn notariell beglaubigt werden ???
- Für die deutschen Zulassungsprozeduren jedenfalls nicht !!!
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hier geht es wohl, wenn ich den Anwalt vom ADAC richtig verstanden habe, um italienisches Recht: dort wird der Verkauf von Fahrzeugen erst rechtswirksam, wenn die Unterschrift beglaubigt ist.
Viele Grüße
Stefan