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Alt 15.06.2010, 09:15
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Zitat:
Zitat von lori Beitrag anzeigen
Die für den Motor wollte aber hier im WSA Dresden noch nie jemand sehen....
Hier der Auszug aus dem Infoblatt des WSA:

Vom Eigentümer des Bootes sind mitzubringen:

der Personalausweises oder der Reisepass mit Meldebescheinigung
der Kaufvertrag oder die Rechnung oder der Schenkungsvertrag über Boot und Motor(en),wenn nicht vorhanden, eine unterschriebene Eigentumserklärung über Boot und Motor(en).
Bevollmächtigte haben eine Vollmacht vorzulegen, die vom Eigentümer ausgestellt sein muss.
die Konformitätserklärung nach Anhang XV der Richtlinie 94/25 EG bei folgenden Booten bzw. Wassermotorrädern:
Bei einem Kleinfahrzeug, das auch § 1 Abs. 2 und 3 der Verordnung über das In-Verkehrbringen von Sportbooten vom 9. Juli 2004 (BGBl. I S. 1605) unterliegt und als
1. Sportboot nach dem 15. Juni 1998,
2. Wassermotorrad nach dem 31. Dezember 2005
erstmals auf dem Markt der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht worden ist, ist die Kopie der Konformitätserklärung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b der eingangs genannten Verordnung vorzulegen.
Abweichend von Satz 1 Nr. 1 ist die Kopie der Konformitätserklärung nur für Sportboote vorzulegen, die in einem der am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetretenen Staaten nach dem 30. April 2004 in Verkehr gebracht worden sind.
Die Konformitätserklärung wird dem 1. Käufer des Bootes vom Verkäufer, Importeur oder Hersteller beim Kauf übergeben. Sie ist oft im Eignerhandbuch oder der Bedienungsanleitung des Bootes abgedruckt.
vielleicht wird Deutschland in der Hinsicht ja irgendwann mal auch noch EU-reif .
__________________
lg
Ferdi

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