Deutschland verlangt von seinen Staatsbürgern einen deutschen Schein für das Befahren deutscher Gewässer - aber - Deutschland kann, wie freilich auch alle anderen Länder, nur Bestimmungen für das eigene Hoheitsgebiet ausgeben!
D.h. - es kann nicht vorgeschrieben werden, dass man z.B. in Kroatien (oder sonstwo) einen deutschen Schein haben muß, da dies in dem Beispiel Kroatien zu entscheiden hat!
Es ist auch nicht so, dass die Bestimmungen des Heimatlandes im Ausland Anwendung finden (müssen), denn sonst bräuchte ich als Österreicher nirgendwo auf unserem Planeten einen Bootsführerschein für Fahrten am Meer - Grund - für Österreicher gibt es keine (heimische) gesetzliche Verpflichtung dazu!
Ergo - als Deutscher gilt der KRO-Schein in Deutschland nicht, was aber nicht automatisch bedeutet, dass er nicht in anderen Uferstaaten dennoch akzeptiert bzw. anerkannt wird!
Ob ein EU-Beitritt Kroatiens an den Bestimmungen hinsichtlich Bootsführerscheine was ändern wird, wage ich zu bezweifeln, da es bis dato schon keine einheitliche Regelung in der EU gibt!
L.G.
Edwin
|