Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 10.08.2009, 11:09
Benutzerbild von Ferdi
Ferdi Ferdi ist offline
Cheffe
Treue-Sterne
 
Registriert seit: 01.12.2004
Beiträge: 25.987
Abgegebene Danke: 9.506
Erhielt 19.315 Danke für 7.002 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von doeni Beitrag anzeigen
Hallo ,

Wollte mich mal aus den Ferien auf Rab zurückmelden .
Und ich habe gleich eine interresante Frage mitgebracht. Bei einem der tiefgehenden Gespräche beim abendlichen Umtrunk hat ein Campingkollege behauptet. Kroatischer Führerschein in D geht . Und zwar so .

Boot in Deutschland als kroatisches Gastboot anmelden ( es gäbe eine ähnliche Vignette wie in HR ) und dann mit kroatischer Gastflagge fahren.Schon müsste der Schein anerkannt werden

Was habt Ihr da für eine Meinung dazu ??

Ich denke eher nicht , das das mit in D angemeldetem Boot und deutscher Staatsbürgerschaft funktioniert.
Auf der anderen Seite weiss ich ,das die Kroaten mit Ihrem Führerschein Hier fahren dürfen

Im Vorraus schonmal Danke für die Wortmeldungen .

Hartwig

ist ganz einfach,
Fürs Fahren in D gilt:
bist Du Kroate, dann gilt Dein kroatisches Patent auch in D, bist Du Deutscher, dann ist es völlig egal, unter welcher Flagge Dein Boot in D fährt und sei es die Libanesische. Du brauchst ein deutsches Patent. Was zählt ist die Staatsbürgerschaft des .

Oder darfst Du als Deutscher mit einem kroatischen Auto und kroatischem FS in D fahren ?

Auf was für abstruse Ideen manche Leute beim kommen .
__________________
lg
Ferdi

Boot-loser Admin
Mit Zitat antworten