Zitat:
Zitat von doeni
Hallo ,
Wollte mich mal aus den Ferien auf Rab zurückmelden .
Und ich habe gleich eine interresante Frage mitgebracht. Bei einem der tiefgehenden Gespräche beim abendlichen Umtrunk  hat ein Campingkollege behauptet. Kroatischer Führerschein in D geht . Und zwar so .
Boot in Deutschland als kroatisches Gastboot anmelden ( es gäbe eine ähnliche Vignette wie in HR ) und dann mit kroatischer Gastflagge fahren.Schon müsste der Schein anerkannt werden
Was habt Ihr da für eine Meinung dazu ??
Ich denke eher nicht , das das mit in D angemeldetem Boot und deutscher Staatsbürgerschaft funktioniert.
Auf der anderen Seite weiss ich ,das die Kroaten mit Ihrem Führerschein Hier fahren dürfen
Im Vorraus schonmal Danke für die Wortmeldungen .
Hartwig
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ist ganz einfach,
Fürs Fahren in D gilt:
bist Du Kroate, dann gilt Dein kroatisches Patent auch in D, bist Du Deutscher, dann ist es völlig egal, unter welcher Flagge Dein Boot in D fährt und sei es die Libanesische. Du brauchst ein deutsches Patent. Was zählt ist die Staatsbürgerschaft des

.
Oder darfst Du als Deutscher mit einem kroatischen Auto und kroatischem FS in D fahren ?
Auf was für abstruse Ideen manche Leute beim

kommen

.