Hallo zusammen,
in Zusammenhang mit dem Neujahrstreffen tauchte jetzt die Frage auf, ob das Risiko eines Motorschadens besteht, wenn man AB bei Frost betreibt. (Und ich meine jetzt keine zugefrorenen Gewässer!!!)
Folgende Überlegung. Ich benutze meinen (bis dahin vollständig trockenen) AB bei sagen wir mal -5° C Lufttemperatur. Soweit kein Problem, er wird nicht schlechter funktionieren als im Sommer.
Was passiert aber nach dem Betrieb mit den Kühlwasserrückständen im Motor? Solange das Boot im Wasser bleibt und besonders der Unterwasserteil des AB getaucht bleibt, sollte eigentlich nichts passieren können. Es sei denn, das Gewässer friert zu, klar. Ha, Ha.
Was ist aber, wenn ich das Boot ganz normal slippe und Boot und AB nicht in die geheizte Garage kommen (die wir ja alle haben)?
Was passiert beim nächsten Start, wenn es in der Zwischenzeit nicht getaut hat? Die Kühlkanäle dürften teilweise zugefroren sein.
Der Impeller festgefroren.
Was sagen die Handbücher eurer AB zu diesem Thema?
In meinem YAMAHA-Handbuch für meinen F80B gibt es das Thema Frost nicht. Im SUZUKI-Handbuch von "MORU" wird ausdrücklich vor "schweren Motorschäden" gewart, wenn der Motor bei "Temperaturen unter dem Gefrierpunkt aus dem Wasser gehoben wird". Was sagen die anderen Hersteller zu dem Thema?