![]() |
Schlauchboot Registriernummer anbringen
Hallo! Habe nach langem suchen wie ich mein Schlauchboot beschrifte endlich für eine günstige variante entschieden. Ich habe mir für die Registriernummer
zwei Schablonen für 18 Euro bestellt. Eine Dose Lackspray 4,99Euro und los geht's. Bevor ich Lackierte habe ich einen Teststreifen mit PVC streifen gemacht alles ist super geworden und haftet super.:mobo |
Ich hätt Klebebuchstaben genommen.
Bannerfolie vom Werbe Fritzen. 10€ pro Seite und gehen wieder ab |
Ja, beim Lack hätte ich die Befürchtung, das der die Ausdehnung vom Schlauch nicht lange mitmacht.
Bisher bei jedem Schlauchi Klebebuchstaben schneiden lassen, aufgeklebt- null Probleme und in Summe günstiger. |
Ich bin einen anderen Weg gegangen:Habe meine Nummer auf den Spiegel geklebt.Vorgeschrieben ist ja nur die Höhe(10cm)der Buchstaben.Der Folierer hat sie so schlank gemacht,daß die Nummer auf den Spiegel paßte.
LG Lothar |
Zitat:
da liegst Du aber leider falsch, da die BinSchStrO besagt das es vorgeschrieben ist das Kennzeichen gut sichtbar auf beiden Außenseiten des Kleinfahrzeuges in 10 cm Buchstaben dauerhaft zu befestigen. :knuddel Womöglich wirst Du so bei einer Kontrolle der WaSchPo erklären müssen warum Du Dein Kennzeichen nur einmal schlecht sichtbar am Heck montiert hast und ein entsprechendes Bußgeld/Verwarngeld zahlen dürfen. :nixweiss |
Am Bodensee reichen 8 cm höhe
|
Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 3)
An meinem Kajütboot ist sie hinten ,mein Plastebeiboot hat sie hinten, meine 2motorige Coronet hinten und mein Schlauchi(Bombard)wie schon gesagt.
Einzig mein Sprint Junior hat sie seitlich. |
Allerdings hatten alle Boote einen gut lesbaren Namen auf beiden Seiten.Ich habe so noch nie Probleme gehabt
Gruß Lothar |
Habe mal gegoogelt:für Kleinfahrzeuge auf Binnengewässer:Die Nummer muß beidseitig an Bug,am Heck ODER am Spiedelheck angebracht sein!!!
Gruß Lothar |
BinSchStrO:
§ 2.02 Kennzeichen der Kleinfahrzeuge 1. Sofern ein Kleinfahrzeug nicht auf Grund besonderer Bestimmungen ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen führen muss, ist es, mit Ausnahme eines Segelsurfbretts, wie folgt dauerhaft zu kennzeichnen: a) mit seinem Namen oder seiner Devise. Der Name ist auf beiden Außenseiten des Kleinfahrzeugs in gut lesbaren mindestens 10 cm hohen lateinischen Schriftzeichen anzubringen. In Ermangelung eines Namens für das Kleinfahrzeug ist entweder der Name der Organisation, der es angehört, oder deren gebräuchliche Abkürzung, im Falle mehrerer Fahrzeuge der Organisation gefolgt von einer Nummer in arabischen Ziffern, anzugeben. Die Schriftzeichen müssen in heller Farbe auf dunklem Grund oder in dunkler Farbe auf hellem Grund angebracht sein. Sofern in einem Fall des Satzes 3 ein Kleinfahrzeug mit einer Nummer in lateinischen Ziffern gekennzeichnet ist, darf diese Kennzeichnung weitergeführt werden. Gibt also keinen Diskussionsspielraum. Von "oder" bzw "Spiegel" steht da nix. Die BSO weicht nur insofern davon ab, als das wie angemerkt, eine Schrifthöhe von 8cm ausreicht - bei ebenso beidseitiger Anbringung (Artikel 2.01 Kennzeichen) Was Tante google meint....wird den Waschupo nicht scheren :-) Irgendwann endet jede Glückssträhne. |
Zitat:
Diese wird nicht mal etwas dazu sagen. Kennzeichnung der Kleinfahrzeuge auf den Binnenschifffahrtsstraßen Stand: 1. Januar 2005 Im übrigen ist das sogar bei ELVIS zur Zeit nicht wirklich klargestellt. Auf der Seite->ELWIS->Sportschifffahrt->Binnenbereich->Kennzeichnung Kleinfahrzeuge steht es anders als in den weiterführenden Links. |
Wieso? In ELWIS bzw den weiterführenden links ist doch eindeutig klargestellt. "an beiden Vorderseiten" (einmal heißt es "an beiden Aussenseiten...")
Zudem ist es wesentlich aktueller- Stand 2019- als das Merkblatt von 2005.... Logisch kann man zocken nach der Devise: Bisher war noch nie was - bis der sachkundige Beamte vor einem steht :-) |
Zitat:
Daher: locker bleiben! Hiermit ist der Fall für mich erledigt! |
Tiefenentspannt.
Da ja lokale Bestimmungen vor Bundes/Länderregelungen stehen (wie man in der Fahrschule gelernt hat) hilft es einem halt nix, wenn nur am Heck gekennzeichnet ist und man so kaum wo fahren darf.....heißt ja nicht "und" sondern explizit "oder" Wie gesagt, das kann halt für Diskussionsstoff vor Ort sorgen, den man vermeiden könnte, so man wollte :-) Aber da viele Leser immer fragen: Wo steht denn das? Nu gibts die links dazu, und die Gewissheit - man kann, anders ists aber besser. |
Nun habe ich meinen Bootsschein auch bekommen und die Nummer ist so lang,daß sie nicht auf den Spiegel paßt.Leider sind die Zahlen des Autokennzeichen zu klein,so daß eine Beschilderung mit selbigen auch entfällt.Also doch die beidseitige Kennzeichnung.Hält Gummifarbe dauerhaft?
Gruß Lothar |
| Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:15 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.9 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, Jelsoft Enterprises Ltd.
Copyright © - 2012 - www.schlauchboot-forum.com