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-   -   B1 Führerschein ab 12 Jahre vom DMYV (http://www.schlauchboot-forum.com/forum/showthread.php?t=31038)

cougar67 24.08.2016 18:23

B1 Führerschein ab 12 Jahre vom DMYV
 
Hallo Leute,

ich such schon seit einiger Zeit, finde aber nichts genaues zum B1 Führerschein ab 12 Jahre.

Beim DMYV steht folgendes:

Die Lizenz B1 berechtigt Jugendlichen ab 12 Jahren zum Führen eines Bootes mit maximal 5 PS auf dafür freigegebenen Wasserstraßen. Bei der Ausbildung zu dieser Lizenz wird besonders Wert auf Sicherheit, richtiges Verhalten auf dem Wasser, fahrerisches Können und Umweltschutz gelegt. Inhaber einer Lizenz B1 besitzen bereits das Grundwissen für den späteren Sportbootführerschein. Voraussetzung für dieser Lizenz ist die ausreichende Beantwortung eines Fragebogens und das Bestehen einer praktischen Prüfung. Die Lizenz B1 ersetzt nicht die B-Lizenz.

kann mal einer Licht ins Dunkel bringen, wie und wo man ihn bekommt und ob das Kind dann auch alleine Fahren kann.

Michael

Honky 24.08.2016 18:59

Im seebereich ist bei 5 Ps überhaupt keine Altersgrenze vorgeschrieben.
Der Bootsführer muss nur physisch und psychisch geeignet sein

cougar67 24.08.2016 20:13

Zitat:

Zitat von Honky (Beitrag 413853)
Im seebereich ist bei 5 Ps überhaupt keine Altersgrenze vorgeschrieben.
Der Bootsführer muss nur physisch und psychisch geeignet sein

Genau, nur Binnen sieht es anders aus. Man darf einer Person unter 16 Jahren noch nicht mal das Steuer übergeben selbst wenn man daneben Steht.

Nun möchte meine Tochter ( 11 Jahre ) gerne ein eigenes Boot :chapeau so was sollte man fördern. Die Küste ist zu weit weg das lohnt nicht :nichtgut.
Die einzige Möglichkeit ist demnach der B1 Führerschein dann darf sie z.B. auf der Weser ein Boot bis 5m Länge und max 5 Ps fahren.

Michael

Shelm 24.08.2016 22:17

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Zitat:

Zitat von cougar67 (Beitrag 413850)
Hallo Leute,

ich such schon seit einiger Zeit, finde aber nichts genaues zum B1 Führerschein ab 12 Jahre.

Beim DMYV steht folgendes:

Die Lizenz B1 berechtigt Jugendlichen ab 12 Jahren zum Führen eines Bootes mit maximal 5 PS auf dafür freigegebenen Wasserstraßen. Bei der Ausbildung zu dieser Lizenz wird besonders Wert auf Sicherheit, richtiges Verhalten auf dem Wasser, fahrerisches Können und Umweltschutz gelegt. Inhaber einer Lizenz B1 besitzen bereits das Grundwissen für den späteren Sportbootführerschein. Voraussetzung für dieser Lizenz ist die ausreichende Beantwortung eines Fragebogens und das Bestehen einer praktischen Prüfung. Die Lizenz B1 ersetzt nicht die B-Lizenz.

kann mal einer Licht ins Dunkel bringen, wie und wo man ihn bekommt und ob das Kind dann auch alleine Fahren kann.

Michael

Hi Michael,

einfach die Suchfunktion des Forum nutzen. :knuddel

Ich zitiere mich aus Faulheit bei der Wärme mal selber: :ka5
Zitat:

Zitat von Shelm (Beitrag 300413)
Na mit 14 darfst Du auf Binnengewässern allein leider noch gar nix fahren.:knuddel

Siehe z.B.
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)
§ 1.09 Besetzung des Ruders

1. Auf jedem in Fahrt befindlichen Fahrzeug muss das Ruder mit einer hierfür geeigneten Person im Alter von mindestens 16 Jahren besetzt sein.

Geht dabei zwar eigentlich um besetzen des Ruders durch einen Person ohne Führerschein unter Anweisung einer Person mit Führerschein an Bord.
Aber die Altersvorgabe wird bei, ohne einer Person mit Führerschein an Bord, wohl die selbe bleiben.

Ausnahme:
Es sei den Du hast die B1 Lizenz gemacht die im Verein ab 12 Jahren gemacht werden darf.
http://www.dmyv.de/jugend/lizenzen/index.html

Damit darfst Du dann Binnen auf einigen wenigen Gewässer Abschnitten fahren.
Liste siehe hier:

http://www.gbs-wassersport.de/Fuehre...inisterium.pdf

Auf See (im Küstennahem Bereich) darfst Du Wenn Du dazu geeignet bist fahren.

Geeignet kannst Du aber erst mit 14 Jahren sein, weil Du dann als Jugendlicher giltst und somit (wenn auch noch beschränkt) straf mündig bist.

Sonst könnte ja auch schon ein 6 oder 8 jähriger allein ohne irgendwelche Konsequenzen erwarten zu müssen mit 5 PS los heizen.:str

Das darf natürlich nicht sein... die Mindesteignung ist also immer das Alter der Strafmündigkeit.


Wenn Du 100% sicher gehen willst ab wann Du darfst, ruf mal bei deinem örtlichem Wasser- und Schifffahrtsamt oder deiner örtlichen WaschPo an und frag dort nach.:chapeau

Das Merkblatt vom Bundesministerium hänge ich mal mit als Anhang ran falls der Link mal nicht mehr geht. :knuddel
http://www.schlauchboot-forum.com/fo...1&d=1472069412

Fazit:
Fahren mit B1 ist also nur auf dem in Merkblatt genannten Streckenabschnitten (km) auf den Wasserstraßen:
Aller, Ems, Fulda, Lahn, Sagter Ems, Ems-Seitenkanal, Stör-Wasserstraße, Ziegelsee, Peene, Regnitz, Ruhr, Saale, Stadttrave, Werra, Weser
bei genannten Pegelständen erlaubt.

cougar67 24.08.2016 22:27

Genau Benny, um das B1 geht es.
Das habe ich schon alles gefunden. auch die Wesser, Ems past.
Nur wie ist der Ablauf, wo finde ich einen Prüfer der den C Schein hat, muss man umbedingt im DMYV sein.
Die BinSchStrO habe ich schon durch da durch bin ich ja auf den B1 gekommen.

Michael

Shelm 24.08.2016 23:15

Zitat:

Zitat von cougar67 (Beitrag 413871)
Genau Benny, um das B1 geht es.
Das habe ich schon alles gefunden. auch die Wesser, Ems past.
Nur wie ist der Ablauf, wo finde ich einen Prüfer der den C Schein hat, muss man umbedingt im DMYV sein.
Die BinSchStrO habe ich schon durch da durch bin ich ja auf den B1 gekommen.

Michael

Hi Michael,

ja man muss beim DMYV Mitglied sein.
siehe hier:
http://www.dmyv.de/sport/jugendsport...L=0%252F%27%22
Zitat:

Zitat von http://www.dmyv.de
Lizenzen

Voraussetzung für den Erwerb einer Lizenz des Deutschen Motoryachtverbandes ist die Mitgliedschaft des Kindes oder Jugendlichen in einem Verbandsverein des DMYV.

Die AE-Lizenz ist die Einsteigerlizenz des Deutschen Motoryachtverbandes. Diese können Kinder im Alter ab sechs Jahren erlangen und damit bis zum Ende ihres 11. Lebensjahres fahren. Die AE-Lizenz berechtigt nicht dazu, an Meisterschaften in der entsprechenden Boots- und Altersklasse teilzunehmen.

Eine A-Lizenz können Kinder ab 6 Jahren erwerben. Sie hat Gültigkeit bis zur Vollendung des 11. Lebensjahres. Die A-Lizenz berechtigt zur Teilnahme an Meisterschaften im Motorbootslalom.

Die B-Lizenz kann ab zwölf Jahren erworben werden. Sie hat Gültigkeit bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres. Die B-Lizenz berechtigt zur Teilnahme an Meisterschaften im Motorbootslalom.

Eine C-Lizenz erhalten alle Sportler, die die Prüfung von A-Lizenz und B-Lizenz bestanden haben. Sie wird durch Nachweis von A- und B-Lizenz für Sportler ab 18 Jahren ausgestellt. Eine C-Lizenz berechtigt zur Teilnahme an Meisterschaften im Motorbootslalom.

Die Lizenz B1 berechtigt Jugendlichen ab 12 Jahren zum Führen eines Bootes mit maximal 5 PS auf dafür freigegebenen Wasserstraßen. Bei der Ausbildung zu dieser Lizenz wird besonders Wert auf Sicherheit, richtiges Verhalten auf dem Wasser, fahrerisches Können und Umweltschutz gelegt. Inhaber einer Lizenz B1 besitzen bereits das Grundwissen für den späteren Sportbootführerschein. Voraussetzung für dieser Lizenz ist die ausreichende Beantwortung eines Fragebogens und das Bestehen einer praktischen Prüfung. Die Lizenz B1 ersetzt nicht die B-Lizenz
.

Einfach mal bei DMYV direkt fragen wer/wo diese Prüfung abgenommen werden. :chapeau:biere

cougar67 24.08.2016 23:22

So jetzt bin ich ein wenig schlauer.
Man muss in einem dem DMYV angeschlossenen Verein sein.
So wie es aussieht ist für uns der nächste mit einer Jugendgruppe in Hamm. Werde mich bei denen mal schlau machen.
Hier sind auch die Prüfungsfragen.
http://www.jugend.dmyv.de/lizenzen/index.html

Michael

PowerBoot 24.08.2016 23:28

Klasse möcht deine (große) kleine unter die Schlauchi Fahrerinnen gehen?

:chapeau :chapeau :chapeau :chapeau :cool1

Zitat:

Zitat von cougar67 (Beitrag 413876)
So jetzt bin ich ein wenig schlauer.
Man muss in einem dem DMYV angeschlossenen Verein sein.
So wie es aussieht ist für uns der nächste mit einer Jugendgruppe in Hamm. Werde mich bei denen mal schlau machen.
Hier sind auch die Prüfungsfragen.
http://www.jugend.dmyv.de/lizenzen/index.html

Michael


Shelm 24.08.2016 23:30

Zitat:

Zitat von cougar67 (Beitrag 413876)
So jetzt bin ich ein wenig schlauer.
Man muss in einem dem DMYV angeschlossenen Verein sein.
So wie es aussieht ist für uns der nächste mit einer Jugendgruppe in Hamm. Werde mich bei denen mal schlau machen.
Hier sind auch die Prüfungsfragen.
http://www.jugend.dmyv.de/lizenzen/index.html

Michael

Mach das mal und berichte dann hier. :cool1:biere

Auf der HP steht ja auch noch:
Zitat:

Zitat von http://www.dmyv.de
Zur Lizenz-Prüfung

Die Prüfer eines Landesverbandes sind bei der Vergabestelle für Lizenzen gemeldet. Sie besitzen eine Lizenz „Trainer-C“ des motorisierten Wassersports.

Wird für ein Kind oder einen Jugendlicher eine Lizenz beantragt, muss bei Beantragung eine Kopie der Trainer-Lizenz mit eingereicht werden. Die Rücksendung der erteilten Lizenz erfolgt nie an Privatpersonen, sondern immer an den Prüfer oder den Landesverband. Die Bearbeitungszeit für eine Lizenz beträgt in der Regel ca. 4 Wochen!


Im Zweifel direkt mal beim Landesverband/Vergabestelle anrufen, die sollten ja wissen wer als Trainer bei Ihnen gemeldet ist. :nixweiss:zwinkern:biere

cougar67 25.08.2016 00:01

Sven, ja die kleine möchte ihr eigenes Boot haben.
Man kann sie so gut locken, erst den FS dann Boot.
Ein passenden Motor habe ich noch.

Benny, ich werde mal nach Hamm fahren, sind nur 30 Km von mir.
Die haben auch einen anständigen Slip und man kann gleich eine kleine Tour auf dem Kanal machen.
Werde dann berichten wie es läuft.

Michael


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