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Andi3 15.08.2010 21:19

Neuling wieder mal g*
 
Hi, bin der Andi
Ich bin auch neu hier und will mir ein Schlauchi mit kleinem 3Ps Elektromotor zulegen.
Hier wurde mir schonmal sehr geholfen g*
Also brauch ich nichts anmelden, nur Name und Anschrift ins Boot kleben, fertig.

Wollte zuerst den Saar-Kohle-Kanal befahren..
Durch die 2 Tunnel und den Hebetrog.
Kann man das mit einem Schlauchboot tun?
Was muß ich mitführen?
Beleuchtung, Schwimmweste...?

Gruß und Danke schonmal :-)

LianeundBernd 15.08.2010 21:44

Hallo Andi,

herzlich Willkommen hier ,

was hast du denn für einen Motor ? 3PS Elektromotor ?
was hast du damit für eine Reichweite ?

Eine Vignette scheinst du nicht zu benötigen,allerdings kann es sein ,daß du für die Tunnel und das Hebewerk eine Gebühr entrichten mußt.
http://www.vnf.fr/vnf/img/cms/Touris...1001211725.pdf

Ausrüstung und weitere Infos gibt es auch hier:
http://www.lvm-rlp.de/nachrichten/me...rzeuge-vnf.htm

Tunnel und Hebewerk sind allerdings auf dem Rhein-Marne-Kanal,:zwinkern,

ich meine man kann das mit einem Schlauchboot machen,
für den langen Tunnel empfiehlt sich eine kräftige Lampe,
solltest du mit anderen Booten/Schiffen die Tunnels durchfahren würde ich bitten vorneweg fahren zu dürfen.

seiba 15.08.2010 21:48

Zitat:

Zitat von Andi3 (Beitrag 193798)
Schlauchi mit kleinem 3Ps Elektromotor zulegen.

3Ps Elektromotor:nixweiss:nixweissWas soll das für ein Motor sein.

Andi3 15.08.2010 21:55

Hab das mit dem Elektromotor mal gelesen...
Was würdet ihr den empfehlen?
Ich habe ja noch kein Boot und auch kein Motor g*
Kenn mich da noch nicht wirklich aus.
Meine Zielgebiete sollen aber Rhein, Mosel Saar und kleinere Flüsse werden.
Eher so WE-Ausflüge ab und an. g*

Andi3 15.08.2010 22:02

5. Schifffahrt auf dem Rhein

Auf dem Rhein, sowie auf dem großen elsässischen Kanal, ist die Schifffahrt den internationalen Regeln unterworfen, die sich aus der Mannheimer Akte ergeben.

• Alle Wasserfahrzeuge, auch die ohne Motor, müssen mit einem
Kennzeichen versehen sein.
Für das Führen von Motorwasserfahrzeugen wird bis zu einer Länge
von 15 Metern ein Bootsführerschein benötigt.
• Der Führer eines Fahrzeuges von über 15 Metern Länge muss Inhaber
des Rheinschifferpatentes sein.
• An Bord von Fahrzeugen, die mit Sprechfunkgeräten ausgerüstet sind,
muss 1 Person an Bord sein, die das Sprechfunkzeugnis hat.

Also doch Kennzeichnen und Bootsführerschein?

Andi3 15.08.2010 22:34

Da ich ja keinen Bootsführerschein habe, dürfte ich also auf dem Rhein nur mut Paddel fahren und müsste innen im Boot den Namen und Anschrift anbringen?:schreiben

Grauer Bär 16.08.2010 08:20

Zitat:

Zitat von Andi3 (Beitrag 193814)
Da ich ja keinen Bootsführerschein habe, dürfte ich also auf dem Rhein nur mut Paddel fahren und müsste innen im Boot den Namen und Anschrift anbringen?:schreiben

Hallo Andi,

Motoren bis 5 PS sind Führerscheinfrei. Ein 3 PS Motor Elektromotor ist mit Batterie und Ladegerät viel teurer als ein 5 PS Benzinmotor....

Auf dem Rhein kannst Du mit 5 PS fahren, Du kommst aber nur langsam gegen die Strömung an und hast keine Sicherheitsreserven.

Wenn Du nicht jedesmal von der Rennleitung (Wasserschutzpolizei) kontrolliert werden möchtest, beschrifte Dein Boot mit 10cm hohen Zeichen an beiden Seiten. (Melde dafür Dein Boot beim WSA an). (=Wasser und Schiffahrts Amt)

...mach den Führerschein...und steig direkt vernünftig ein.

hendy07 16.08.2010 08:37

Hallo,

ich glaube, daß ist ein Troll :marteau
Das Forum ist so gut aufgebaut mit so vielen Themen, ich sage nur Lesen hilft. Und ich persönlich glaube, hier will uns einer veräppeln :sportschi

Grüße Hendy

Ferdi 16.08.2010 09:29

Zitat:

Zitat von hendy07 (Beitrag 193839)
Hallo,

ich glaube, daß ist ein Troll :marteau
Das Forum ist so gut aufgebaut mit so vielen Themen, ich sage nur Lesen hilft. Und ich persönlich glaube, hier will uns einer veräppeln :sportschi

Grüße Hendy

das glaub ich nicht, jedes Jahr melden sich unzählige Neulinge mit den selben Fragen an und wollen diese beantwortet haben, anstatt die SUCHE zu bemühen.

Und es wird auch fast jedesmal beantwortet, irgendein barmherziger Samariter findet sich fast immer, der auf die Fragen eingeht, anstatt auf die Suche zu verweisen. Ist eh gut, der Verweis auf die Suchfunktion kommt bei vielen Usern nicht gut an. Ich sprech da aus Erfahrung :lachen .

FerdiR 16.08.2010 10:12

Zitat:

Zitat von Andi3 (Beitrag 193809)
5. Schifffahrt auf dem Rhein

Auf dem Rhein, sowie auf dem großen elsässischen Kanal, ist die Schifffahrt den internationalen Regeln unterworfen, die sich aus der Mannheimer Akte ergeben.

• Alle Wasserfahrzeuge, auch die ohne Motor, müssen mit einem
Kennzeichen versehen sein.
Für das Führen von Motorwasserfahrzeugen wird bis zu einer Länge
von 15 Metern ein Bootsführerschein benötigt.
• Der Führer eines Fahrzeuges von über 15 Metern Länge muss Inhaber
des Rheinschifferpatentes sein.
• An Bord von Fahrzeugen, die mit Sprechfunkgeräten ausgerüstet sind,
muss 1 Person an Bord sein, die das Sprechfunkzeugnis hat.

Also doch Kennzeichnen und Bootsführerschein?


Im Amtlichen Merkblatt "Kennzeichnung der Kleinfahrzeuge auf den Binnenschifffahrtsstraßen Stand: 1. Januar 2006" für Wassersportler steht geschrieben...

Zitat:

Wo gilt die Kennzeichnungspflicht?
Nur auf den Bundeswasserstraßen Rhein, Mosel, Donau und im Anwendungsbereich der BinSchStrO.
Für welche Fahrzeuge gilt die Kennzeichnungspflicht?
Unabhängig vom Verwendungszweck für alle Wasserfahrzeuge mit weniger als 20 m Länge,
ausgenommen
- „Kleinstfahrzeuge" (nur mit Muskelkraft betriebene Fahrzeuge, Beiboote),
- Segelboote ohne Motor mit einer Länge bis zu 5,50 m,
- Motorboote mit nicht mehr als 2,21 kW Antriebsleistung,
- Fahrzeuge, die nach anderen Vorschriften nicht als Kleinfahrzeuge gelten (z.B. Fahrgastschiffe für
mehr als 12 Personen, Fähren),
- Fahrzeuge der Behörden und der Wasserrettung mit „dienstlicher" Kennzeichnung.
Fahrzeuge, die der Verordnung nicht unterliegen, können freiwillig ein Kennzeichen führen, andernfalls
müssen sie außen mit ihrem Namen und innen mit Namen und Anschrift des Eigentümers versehen sein.
Für Fahrzeuge, die nur für eine Überführungsfahrt vorübergehend mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet
werden, ist eine Befreiung von der Kennzeichnungspflicht durch das zuständige Wasser- und
Schifffahrtsamt möglich.

____________________


Wie ist das Kennzeichen anzubringen?
Das Kennzeichen muss
• in mindestens 10 cm hohen lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern
• dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund
• außen an beiden Bug- oder Heckseiten oder am Spiegelheck des Kleinfahrzeugs
angebracht sein. Zusätzlich darf „D“ als Nationalitätenkennzeichen verwendet werden.


Andi3 16.08.2010 15:16

Danke füt die Hilfe:D

Naja, ein Troll bin ich nicht.
Suchfunktion ist schon ok.
Aber bei mir ist es so:
Wenn ich unbedingt was wissen will, will ich nicht noch ewig suchen g*
Ich lese mich schon hier durch.
Keine Sorge ;-)

LianeundBernd 16.08.2010 15:35

Hallo Andi,

für deine ehrliche Stellungnahme gebe ich dir dein erstes "Danke",

bei mir ist es so:
Wenn ich unbedingt etwas wissen will,will ich auch danach suchen,
dann,irgendwann,kann ich immer noch andere hilfsbereite User um Hilfe bitten,

aber ich helfe gern und andere helfen mir auch gerne,

Keine Sorge,

:zwinkern


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