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daniels 25.12.2006 13:07

Bilder ????:futschlac :futschlac :futschlac :futschlac

Nach den Feiertagen:new :new Vielleicht auch früher. Lass dich überraschen, es ist doch Weihnachten.



Wie Du hast keine Lust.:knuddel CE ist ein Thema, worüber man tagelang diskutieren könnte. Leider wird CE oft als Sicherheitszeichen missbraucht. Zwar haben die EU Richtlinien auch etwas mit Sicherheit und Sicherheitsnormen zu tun, aber es ist halt nur eine Erklärung einer verantwortlichen Person über die Einhaltung einer Anzahl aufgelisteten und eingehaltenen Normen. Deshalb ist es auch wichtig, dass nicht nur das CE gepappt wird, sondern eine deutliche Konformitätserklärung dabei ist.
Das CE Zeichen im Ohr eines Spielzeugteddy's sagt über seine Sicherheit gar nichts aus. Mit Hilfe der Konformitätserklärung könntest Du wenigsten nachschauen, ob die ganzen Normen über Spielzeug zu Anwendung kamen und wärst dem Stück "Sicherheit" schon ein bißchen näher. Sicher kannst Du eigentlich nur sein, wenn das GS Zeichen drauf ist. Dann wurde zu mindestens dem Urteddy mal ein Ohr oder ein Auge ausgerissen. Der Inhalt auf Giftigkeit überprüft und und und.
Aber wer hat schon bei einem 5 Euro Teddy eine Konformitätserklärung gesehen.
Zurück zum AB.
Bestandteil einer guten CE Zertifizierung ist auch eine Betriebsanweisung in der Landessprache. Darin kann natürlich die entsprechende Abgasnorm auch erklärt sein.

Also Augen auf. Aber das sollte eigentlich bei allen Dingen des täglichen Lebens sein.

Hans:biere

Das ganze sollte nicht oberlehrhaft oder obrigkeitsfügig sein, sondern nur eine liebgemeinte weiterführende Erklärung zu CE. :lachen :lachen

daniels 26.12.2006 15:59

In Verkehr bringen
 
Zitat:

Zitat von berny (Beitrag 74612)
Noch eine Frage dazu: was heißt jetzt genau "In Verkehr bringen" ist damit die Zulassung in der EU gemeint oder wie soll man das genau verstehen ?

Sorry Berny, ich hatte da eine Frage von Dir irgendwie überlesen.

Ein Produkt wird in den Verkehr gebracht, wenn es erstmalig bereitgestellt wird.
“Bereitstellen” bedeutet das Überlassen des Gerätes, d.h. entweder den Übergang des Eigentums an diesem Gerät oder die körperliche Übergabe des Gerätes durch den Hersteller an einen Händler, Importeur oder die entgeltliche oder unentgeltliche geschäftsmäßige Weitergabe an den Endverbraucher oder Benutzer unabhängig von dem Rechtsgrund, auf dem das Überlassen beruht
(Vermietung, Leasing, Schenkung, Verkauf, Leihgabe,).

Ich baue eine neue elektrische Luftpumpe und überlasse Sie dir, weil Du ein lieber Bootskollege von mir bist, dann habe ich die Luftpumpe in Verkehr gebracht. :biere :biere

So habe ich es zu mindestens bei den CE Schulungen gelernt.

Hans :coffe

berny 26.12.2006 17:08

Dies würde also ev bedeuten, dass der Motor, sobald er vom Hersteller dem Händler übergeben wurde, in Verkehr gebracht wurde.

Wenn also ein Händler diesen Motor vor 2007 bei sich verbuchen konnte, ist er in Verkehr gebracht.

Klingt ja schon mal vielversprechend!

daniels 26.12.2006 20:49

Zitat:

Zitat von berny (Beitrag 74720)
Dies würde also ev bedeuten, dass der Motor, sobald er vom Hersteller dem Händler übergeben wurde, in Verkehr gebracht wurde.

Wenn also ein Händler diesen Motor vor 2007 bei sich verbuchen konnte, ist er in Verkehr gebracht.

Klingt ja schon mal vielversprechend!

Wie heißt auch in Deinem Beruf. Auslegungssache !!!!!
Einige Motoren werden so wahrscheinlich durchkommen. Aber ab Mai wir es dann schwieriger.:lachen :lachen

Hans:biere

berny 27.12.2006 13:50

Wo wir wieder dort sind: Vom Händler unbedingt eine Bestätigung verlangen, sodass der Motor im Falle von Unstimmigkeiten bei der Zulassung wieder zurückgegeben werden kann.
Und sich vom Händler nichts aufschwatzen lassen, ohne dieser Bestätigung kein Kauf!


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